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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rückgabebedingungen

1. INTERPRETATION

1.1  Die in dieser Bedingung enthaltenen Definitionen und Auslegungsregeln gelten in diesen Bedingungen.

Käufer: die Person, Firma oder Firma, die die Waren vom Unternehmen kauft.

Vertrag: Jeder Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren, der diese Bedingungen enthält.

Lieferort: der Ort, an dem die Lieferung der Waren gemäß Bedingung 4 erfolgen soll.

Waren: alle im Vertrag vereinbarten Waren, die das Unternehmen dem Käufer liefern soll (einschließlich aller Teile davon).

1,2  Bei einem Verweis auf ein bestimmtes Gesetz handelt es sich um einen Verweis darauf, wie es zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft ist, unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen, Erweiterungen, Anwendungen oder Neuinkraftsetzungen und umfasst alle untergeordneten Gesetze, die im Rahmen dieses Gesetzes zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft erlassen wurden.

1,3  Wörter im Singular umfassen den Plural und im Plural den Singular.

1,4  Eine Bezugnahme auf ein Geschlecht schließt eine Bezugnahme auf das andere Geschlecht ein.

1,5  Bedingungsüberschriften haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieser Bedingungen.

Incoterms: Internationale Handelsbedingungen, die von der Internationalen Handelskammer entwickelt wurden und die Verantwortlichkeiten und Haftungen eines Käufers und eines Verkäufers von Waren regeln.

2. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN

2.1  Vorbehaltlich etwaiger Abweichungen gemäß Bedingung 2.4 unterliegt der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Unternehmen diesen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen aller relevanten Incoterms, die für den Vertrag gelten (und gemäß den offiziellen Regeln der Internationalen Handelskammer ausgelegt werden). die Auslegung der jeweils geltenden Handelsbedingungen).

2.2  Alle anderen Geschäftsbedingungen (einschließlich aller Geschäftsbedingungen, die der Käufer angeblich in einer Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument zur Anwendung bringt) sind in jedem Vertrag zwischen dem Käufer und dem Unternehmen ausdrücklich ausgeschlossen.

2,3  Zur Klarstellung: Keine auf der Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument des Käufers enthaltenen, mitgelieferten oder darin enthaltenen Geschäftsbedingungen sind allein deshalb Teil des Vertrags, weil im Vertrag auf dieses Dokument Bezug genommen wird .

2,4  Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe des Unternehmens und alle Änderungen dieser Bedingungen. Alle Zusicherungen bezüglich der Waren haben keine Wirkung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart und vom Präsidenten oder Direktor des Unternehmens unterzeichnet. Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechen oder Zusicherungen verlassen hat, die vom Unternehmen oder im Namen des Unternehmens abgegeben oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag festgelegt sind. Nichts in dieser Bedingung schließt die Haftung des Unternehmens für betrügerische Falschdarstellung aus oder beschränkt sie.

2.5  Jede Bestellung oder Annahme eines Warenangebots durch den Käufer des Unternehmens gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen.

2.6  Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Unternehmen angenommen, wenn das Unternehmen eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt oder (falls früher) das Unternehmen die Waren an den Käufer liefert.

2.7  Der Käufer stellt sicher, dass die Bedingungen seiner Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind.

2.8  Jedes Angebot wird auf der Grundlage abgegeben, dass kein Vertrag zustande kommt, bis das Unternehmen dem Käufer eine Auftragsbestätigung zusendet. Jedes Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Datum gültig, sofern das Unternehmen es nicht zuvor zurückgezogen hat.

3. BESCHREIBUNG

Menge und Beschreibung der Waren richten sich nach dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Unternehmens.

4. LIEFERUNG

4.1  Das Unternehmen liefert die Waren an den Käufer gemäß allen geltenden Incoterms, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart wurden.

4.2  Wenn die Parteien einen bestimmten Incoterm für die Lieferung vereinbaren (beispielsweise nur CIF Foreign Port oder DDP benannter Bestimmungsort), gilt die Lieferung als in Übereinstimmung mit den offiziellen Regeln der Internationalen Handelskammer für die Auslegung von Handelsklauseln erfolgt .

4,3  Alle vom Unternehmen angegebenen Termine für die Lieferung der Waren sind nur als Schätzungen zu verstehen und der Zeitpunkt für die Lieferung der Waren darf nicht durch Mitteilung als wesentlich angesehen werden. Sofern keine Termine angegeben sind, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

4.4  Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet das Unternehmen nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (alle drei Bedingungen umfassen ohne Einschränkung reine wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Erschöpfung des Firmenwerts und Ähnliches). Verlust), Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren verursacht werden (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde), noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, diese Verzögerung überschreitet die Dauer 90 Tage.

4,5  Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung einer der Waren nicht annimmt, wenn diese zur Lieferung bereit sind, oder das Unternehmen nicht in der Lage ist, die Waren rechtzeitig zu liefern, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen bereitgestellt hat:

4.5.1  Das Risiko für die Waren geht auf den Käufer über (einschließlich für Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden);

4.5.2  die Ware gilt als geliefert; Und

4.5.3  Das Unternehmen kann die Waren bis zur Lieferung lagern, woraufhin der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung) haftet.

4,6  Wenn der spezifische Incoterm in Bezug auf einen Vertrag das Laden und/oder Entladen der Waren nicht vorsieht, muss der Käufer am Lieferort auf eigene Kosten angemessene und geeignete Ausrüstung und Handarbeit zum Laden und/oder Entladen der Waren bereitstellen.

4,7  Wenn das Unternehmen dem Käufer eine Warenmenge liefert, die bis zu 10 % mehr oder weniger als die vom Unternehmen akzeptierte Menge beträgt, ist der Käufer nicht berechtigt, Einwände gegen die Waren oder einzelne davon aufgrund der Überschreitung oder Ablehnung der Waren zu erheben oder diese abzulehnen Fehlbetrag und bezahlt diese Waren zum anteiligen Vertragspreis.

4,8  Das Unternehmen kann die Waren in getrennten Teillieferungen liefern. Jede einzelne Rate wird gemäß den Bestimmungen des Vertrags in Rechnung gestellt und bezahlt.

4,9  Bei jeder Rate handelt es sich um einen separaten Vertrag, und keine Stornierung oder Kündigung eines einzelnen Vertrags in Bezug auf eine Rate berechtigt den Käufer, einen anderen Vertrag oder eine andere Rate abzulehnen oder zu stornieren.

5. NICHTLIEFERUNG

5.1  Die Menge einer Warensendung, die das Unternehmen auf einem dem Unternehmen von einem Spediteur übermittelten Frachtbrief vermerkt, gilt als schlüssiger Beweis für die Menge, die der Käufer bei der Lieferung erhalten hat, es sei denn, der Käufer kann schlüssige Beweise für das Gegenteil vorlegen.

5,2  Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren (auch wenn dies auf Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen ist), es sei denn, der Käufer benachrichtigt das Unternehmen schriftlich über die Nichtlieferung innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum, an dem die Waren im normalen Verlauf geliefert würden der Veranstaltungen wurden durchgeführt.

5,3  Jegliche Haftung des Unternehmens für die Nichtlieferung der Waren beschränkt sich auf den Ersatz der Waren innerhalb einer angemessenen Frist oder die Ausstellung einer Gutschrift zum anteiligen Vertragspreis für eine für diese Waren ausgestellte Rechnung.

6. RISIKO/TITEL

6.1  Der Gefahrenübergang an den Waren erfolgt gemäß den spezifischen Incoterms, die für jeden Vertrag gelten. Daher legen die jeweils geltenden offiziellen Regeln der Internationalen Handelskammer für die Auslegung von Handelsklauseln den Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Vertrag fest.

6,2  Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen alle ihm zustehenden Beträge vollständig (in bar oder in verfügbaren Mitteln) erhalten hat in Bezug auf:

6.2.1  Die Güter; Und

6.2.2  Alle anderen Beträge, die dem Unternehmen aus irgendeinem Grund vom Käufer geschuldet werden oder werden.

6,3  Bis das Eigentum an der Ware auf den Käufer übergegangen ist, muss der Käufer:

6.3.1  Die Waren als Verwahrer des Unternehmens treuhänderisch verwahren;

6.3.2  Lagern Sie die Waren (ohne Kosten für das Unternehmen) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder Dritter und zwar so, dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens erkennbar bleiben;

6.3.3  Keine Kennzeichnungen oder Verpackungen auf oder im Zusammenhang mit den Waren zerstören, verunstalten oder verdecken; Und

6.3.4  Halten Sie die Waren in zufriedenstellendem Zustand und versichern Sie sie im Namen des Unternehmens zum vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens. Auf Verlangen hat der Käufer der Gesellschaft die Versicherungspolice vorzulegen.

6.4  Der Käufer darf die Ware vor Eigentumsübergang nur unter folgenden Bedingungen weiterveräußern:

6.4.1  Jeder Verkauf erfolgt im normalen Geschäftsgang des Käufers zum vollen Marktwert; Und

6.4.2  Bei einem solchen Verkauf handelt es sich um einen Verkauf des Unternehmenseigentums im eigenen Namen des Käufers, und der Käufer handelt bei einem solchen Verkauf als Auftraggeber.

6,5  Das Recht des Käufers zum Besitz der Waren erlischt sofort, wenn:

6.5.1  gegen den Käufer ein Konkursbeschluss ergangen ist oder er eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern trifft oder auf andere Weise von einer derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmung zur Entlastung zahlungsunfähiger Schuldner Gebrauch macht oder (als juristische Person) eine Einberufung einberuft Gläubigerversammlung (ob formell oder informell) oder leitet eine Liquidation (ob freiwillig oder zwangsweise) ein, mit Ausnahme einer zahlungsfähigen freiwilligen Liquidation nur zum Zweck der Umstrukturierung oder Fusion, oder es wird ein Konkursverwalter und/oder Manager, Verwalter oder Verwaltungsverwalter ernannt Unternehmen oder Teile davon, oder Dokumente werden beim Gericht für die Ernennung eines Verwalters des Käufers eingereicht oder es wird eine Absichtserklärung zur Ernennung eines Verwalters durch den Käufer oder seine Direktoren oder durch einen qualifizierten Floating-Charge-Inhaber abgegeben, oder es wird ein Beschluss gefasst angenommen oder bei einem Gericht ein Antrag auf Liquidation des Käufers oder auf Erteilung eines Verwaltungsbeschlusses in Bezug auf den Käufer gestellt wird oder ein Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Käufers eingeleitet wird; oder

6.5.2  Der Käufer erleidet oder lässt zu, dass eine Zwangsvollstreckung, sei es rechtmäßig oder billig, auf sein Eigentum oder gegen ihn erwirkt wird, oder er kommt einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Unternehmen nicht nach oder erfüllt diese nicht und der Käufer nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder der Käufer den Handel einstellt; oder

6.5.3  Der Käufer belastet die Waren oder belastet sie in irgendeiner Weise. 6.5.3 Der Käufer belastet die Waren oder belastet sie in irgendeiner Weise.

6.6 Das Unternehmen ist berechtigt, die Zahlung für die Waren zurückzufordern, auch wenn das Eigentum an den Waren nicht vom Unternehmen übergegangen ist.

6.7 Der Käufer gewährt dem Unternehmen, seinen Vertretern und Mitarbeitern jederzeit eine unwiderrufliche Erlaubnis, alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden könnten, um sie zu inspizieren oder, wenn das Besitzrecht des Käufers erloschen ist, sie zurückzuholen.

6.8 Wenn das Unternehmen nicht feststellen kann, ob es sich bei den Waren um Waren handelt, an denen das Besitzrecht des Käufers erloschen ist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle vom Unternehmen an den Käufer verkauften Waren in der Reihenfolge, in der sie verkauft wurden, verkauft hat sie wurden dem Käufer in Rechnung gestellt.

6.9 Es liegt im alleinigen Ermessen des Unternehmens, ob es sein Recht auf Rückforderung der Waren vom Käufer ausübt, wenn eine der Unterklauseln der Bedingung 6.5 erfüllt ist, oder ob es versucht, die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der Waren durchzusetzen.

6.10 Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, bleiben die in dieser Bedingung 6 enthaltenen Rechte des Unternehmens (aber nicht des Käufers) in Kraft.

7. PREIS

7.1 Sofern das Unternehmen nichts anderes schriftlich vereinbart hat, entspricht der Preis für die Waren dem Preis, der in einem dem Käufer vorgelegten Angebot in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fassung festgelegt ist.

7.2 Jedes dem Käufer vorgelegte Angebot basiert auf dem anwendbaren Incoterm, der für den Vertrag gilt, und die Verantwortung des Unternehmens für etwaige besondere Kosten gemäß einem solchen Incoterm richtet sich nach den offiziellen Regeln der Internationalen Handelskammer für die Auslegung Handelsbedingungen.

7.3 Alle dem Käufer für die Lieferung der Waren genannten Preise verstehen sich zuzüglich der US-Umsatzsteuer, die gegebenenfalls zusätzlich zum Preis der Waren zu zahlen ist.

9. QUALITÄTEN

9.1 Das Unternehmen garantiert dem Käufer, dass alle vom Unternehmen gelieferten Waren allen relevanten US-amerikanischen Lebensmittelsicherheitsstandards, Hygiene-, Kennzeichnungs- und Lagerungsanforderungen gemäß den jeweils geltenden EU-Gesetzen entsprechen. Wenn die Waren in einen Mitgliedsstaat innerhalb der Europäischen Gemeinschaft geliefert werden, entsprechen die Waren allen gleichwertigen europäischen und außereuropäischen Rechtsvorschriften.

9.2 Das Unternehmen gewährleistet ferner, dass (vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen) die Waren bei Lieferung von zufriedenstellender Qualität und für den menschlichen Verzehr geeignet sind.

9.3 Das Unternehmen haftet nicht für einen Verstoß gegen eine der Garantien in Bedingung 9.1 und 9.2, es sei denn:

9.3.1 Der Käufer meldet dem Unternehmen den Mangel an der Ware schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem der Käufer den Mangel an der Ware entdeckt oder hätte entdecken müssen. Und

9.3.2 Dem Unternehmen wird nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Gelegenheit gegeben, diese Waren zu prüfen, und der Käufer (sofern vom Unternehmen dazu aufgefordert) schickt auf Kosten des Käufers ein Muster der Waren an den Geschäftssitz des Unternehmens zurück, damit die Prüfung stattfinden kann Dort.

9.4 Das Unternehmen haftet nicht für einen Verstoß gegen die Garantien gemäß Bedingung 9.1 und Bedingung 9.2, wenn der Mangel an den Waren dadurch entsteht, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens hinsichtlich Lagerung, Verpackung und guten Handelspraktiken nicht befolgt hat Die Beschädigung der Ware während des Transports erfolgt auf Gefahr des Käufers.

9.5 Vorbehaltlich Bedingung 9.3 und Bedingung 9.4 wird das Unternehmen, wenn es davon überzeugt ist, dass die Waren nicht den Garantien in Bedingung 9.1 und Bedingung 9.2 entsprechen, diese Waren nach eigenem Ermessen ersetzen oder den Preis dieser Waren zum anteiligen Vertragspreis erstatten .

9.6 Wenn das Unternehmen Bedingung 9.5 erfüllt, übernimmt es keine weitere Haftung für einen Verstoß gegen die Garantien gemäß Bedingung 9.1 und Bedingung 9.2 in Bezug auf diese Waren.

8. ZAHLUNG

8.1 Vorbehaltlich Bedingung 8.5 ist die Zahlung des Warenpreises in Euro und/oder US-Dollar fällig und die Zahlungsfrist ist von entscheidender Bedeutung.

8.2 Wenn der Käufer die Abholung der Waren ab Werk auf dem Gelände des Unternehmens veranlasst, ist die Zahlung bei Abholung der Waren fällig, es sei denn, das Unternehmen hat schriftlich etwas anderes vereinbart.

8.3 Wenn das Unternehmen den Versand der Waren an den Käufer veranlasst, gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Barzahlung gegen Dokumente. Die Versanddokumente (einschließlich des Frachtbriefs) werden dem Käufer erst dann ausgehändigt, wenn die Bank des Käufers die vollständige Zahlung für die Waren erhalten hat.

8.4 Unbeschadet der Bestimmungen der Konditionen

8.2 Und Zustand

8.3 Der Käufer muss die Zahlung für die Waren innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum leisten, an dem das Unternehmen dem Käufer mitteilt, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder wenn das Unternehmen den Versand der Waren arrangiert hat und die Bank des Käufers den Käufer darüber informiert, dass die Versanddokumente vorliegen zur Abholung bereitstehen oder innerhalb von 7 Tagen, nachdem das Unternehmen dem Käufer bestätigt hat, dass die Dokumente zur Abholung bereitstehen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

8.5 Das Unternehmen kann mit dem Käufer schriftlich abweichende Zahlungsbedingungen vereinbaren. Alle alternativen Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung und der Handelsrechnung festzulegen.

8.6 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn das Unternehmen die frei verfügbaren Mittel erhalten hat.

8.7 Alle Zahlungen, die im Rahmen des Vertrags an das Unternehmen zu zahlen sind, werden ungeachtet anders lautender Bestimmungen sofort nach Vertragsbeendigung fällig.

8.8 Der Käufer hat alle im Rahmen des Vertrags fälligen Zahlungen in voller Höhe zu leisten, ohne jeglichen Abzug, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Rabatt, Minderung oder auf andere Weise, es sei denn, der Käufer verfügt über eine gültige gerichtliche Anordnung, die die Zahlung eines Betrags in Höhe dieses Abzugs durch das Unternehmen an das Unternehmen verlangt der Käufer.

8.9 Zahlt der Käufer dem Unternehmen einen gemäß dem Vertrag geschuldeten Betrag nicht, ist der Käufer ab dem Fälligkeitsdatum zur Zahlung von Zinsen an das Unternehmen auf diesen Betrag in Höhe eines jährlichen Zinssatzes von 3 % über dem Basiszinssatz verpflichtet bis zur Zahlung, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 Vorbehaltlich Bedingung 4, Bedingung 5 und Bedingung 9 legen die folgenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung des Unternehmens (einschließlich jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf Folgendes fest:

10.1.1 Jeder Verstoß gegen diese Bedingungen;

10.1.2 Jegliche Nutzung oder Weiterverkauf einer der Waren oder eines Produkts, das eine der Waren enthält, durch den Käufer;

Und

10.1.3 Jegliche Zusicherungen, Erklärungen oder unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.

10.2 Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bedingungen, die sich aus dem US-amerikanischen Recht oder dem Recht des Bundesstaates Maine ergeben, sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.

10.3 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Unternehmens aus oder beschränkt sie:

10.3.1 Für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden; oder

10.3.2 Für alle Angelegenheiten, bei denen es für das Unternehmen illegal wäre, seine Haftung auszuschließen oder zu versuchen, diese auszuschließen; oder

10.3.3 wegen Betrugs oder arglistiger Falschdarstellung.

10.4Vorbehaltlich Bedingung 10.2 und Bedingung 10.3:

10.4.1 Die Gesamthaftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung, falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderem, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung oder beabsichtigten Erfüllung des Vertrags ergibt, ist auf den Vertragspreis beschränkt; Und

10.4.2 Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftstätigkeiten oder eine Minderung des Firmenwerts, unabhängig davon, ob diese direkt, indirekt oder als Folge entstehen, oder für Ansprüche auf Schadensersatz für Folgeschäden jeglicher Art (unabhängig von der Ursache), die sich aus oder im Zusammenhang ergeben mit dem Vertrag.

11. AUFGABEN

11.1 Das Unternehmen kann den Vertrag oder Teile davon an jede beliebige Person, Firma oder Firma abtreten.

11.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abzutreten.

12. HÖHERE GEWALT

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben, den Vertrag zu stornieren oder die Menge der vom Käufer bestellten Waren zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber dem Käufer), wenn es aus folgenden Gründen an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert oder verzögert wird Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Krieg oder nationaler Notstand, Terrorakte, Proteste, Aufruhr, Bürgerunruhen, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Epidemie, Aussperrung, Streik usw andere Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob sie sich auf die Belegschaft einer der Parteien beziehen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die sich auf Transportunternehmen auswirken, oder die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung angemessener oder geeigneter Materialien, sofern das betreffende Ereignis über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 90 Jahren andauert Innerhalb weniger Tage ist der Käufer berechtigt, den Vertrag schriftlich gegenüber dem Unternehmen zu kündigen.

13. ALLGEMEINES

13.1Jedes Recht oder Rechtsmittel des Unternehmens im Rahmen des Vertrags lässt alle anderen Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens unberührt, unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag handelt oder nicht.

13.2Wenn eine Bestimmung des Vertrags von einem zuständigen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise als rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden wird, wird sie im Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit gelten als trennbar und die übrigen Bestimmungen des Vertrags und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

13.3Das Versäumnis oder die Verzögerung seitens des Unternehmens bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrags kann nicht als Verzicht auf seine Rechte aus dem Vertrag ausgelegt werden.

13.4 Ein Verzicht des Unternehmens im Falle einer Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung des Vertrags durch den Käufer gilt nicht als Verzicht im Falle einer späteren Verletzung oder Nichterfüllung und hat keinerlei Auswirkungen auf die anderen Vertragsbedingungen.

13.5Die Vertragsparteien beabsichtigen nicht, dass eine Bestimmung des Vertrags von einer Person durchsetzbar ist, die nicht Vertragspartei ist.

13.6 Die Entstehung, das Bestehen, die Konstruktion, die Erfüllung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrags unterliegen den Gesetzen des Staates Maine und die Parteien unterwerfen sich in allen Klagen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Staates Maine sich aus diesem Vertrag ergeben.

14. ALLGEMEINES

13.1Jedes Recht oder Rechtsmittel des Unternehmens im Rahmen des Vertrags lässt alle anderen Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens unberührt, unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag handelt oder nicht.

13.2Wenn eine Bestimmung des Vertrags von einem zuständigen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise als rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden wird, wird sie im Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit gelten als trennbar und die übrigen Bestimmungen des Vertrags und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

13.3Das Versäumnis oder die Verzögerung seitens des Unternehmens bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrags kann nicht als Verzicht auf seine Rechte aus dem Vertrag ausgelegt werden.

13.4 Ein Verzicht des Unternehmens im Falle einer Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung des Vertrags durch den Käufer gilt nicht als Verzicht im Falle einer späteren Verletzung oder Nichterfüllung und hat keinerlei Auswirkungen auf die anderen Vertragsbedingungen.

13.5Die Vertragsparteien beabsichtigen nicht, dass eine Bestimmung des Vertrags von einer Person durchsetzbar ist, die nicht Vertragspartei ist.

13.6 Die Entstehung, das Bestehen, die Konstruktion, die Erfüllung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrags unterliegen den Gesetzen des Staates Maine und die Parteien unterwerfen sich in allen Klagen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Staates Maine sich aus diesem Vertrag ergeben.

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